Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Wettbewerb fördern und eine diskriminierungsfreie Netznutzung ermöglichen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Az. BK6-20-160) den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert.
Die Festlegung wird zum 01.04.2022 wirksam. Zu diesem Zeitpunkt sind bestehende Verträge zu ändern und Neuverträge entsprechend der Festlegung abzuschließen.
Die konsolidierte Fassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages vom 21.12.2020 steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen:
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) wurde eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge - u.a. des Lieferantenrahmenvertrags - erreicht.
Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben am 31.03.2021 eine Änderungsfassung der KoV verabschiedet, die zum 01.10.2021 in Kraft treten wird.
Änderungen haben sich auch in Bezug auf die Anlage 3 der KoV (Lieferantenrahmenvertrag) ergeben. Aufgrund der Verpflichtung der Vertragspartner der KoV, die Standardverträge Dritten gegenüber in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden und eine diskriminierungsfreie Anwendung der neuen Regelungen im Markt sicherzustellen, ist die Anpassung bestehender Lieferantenrahmenverträge notwendig.
Die Änderungsfassung des Lieferantenrahmenvertrags vom 31.03.2021 steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen:
• Lieferantenrahmenvertrag
• Anlage 1: Preisblätter für den Netzzugang
• Anlage 2: Kontaktdatenblatt
• Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
• Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
• Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
• Anlage 6: § 18 NDAV
• Anlage 7: Begriffsbestimmungen
• Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung und Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden