
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Messstellen.
Im Messstellenrahmenvertrag der EWR Netz GmbH werden die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für den Messstellenbetrieb im Verteilungsnetz der EWR Netz GmbH geregelt. Mit der am 09.09.2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001); hat die Bundesnetzagentur erstmalig standardisierte Verträge vorgegeben, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und einem dritten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ausgestalten. Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas gleichermaßen und adressieren die Marktrollen Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber sowie Messdienstleister und sind von diesen umzusetzen.
Des Weiteren sind Inhalte des Messstellenrahmenvertrages gemäß § 21b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG jeweils auch unsere technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an die Messeinrichtung in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität in der jeweils aktuellsten Fassung. Sofern sich unsere Mindestanforderungen inhaltlich ändern sollten, werden wir Sie hierüber zeitnah informieren. Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung dieser Mindestanforderungen gemäß § 21b Abs. 2 Satz 2, iVm. Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG Voraussetzung für den Zugang zum Messstellenbetrieb ist.
Die standardisierten Rahmenverträge der BNetzA und die dazugehörigen technischen Mindestanforderungen stehen für Sie auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung.
Technische Mindestanforderungen:
TMA Strom Anlage a (27 KB)
TMA Strom Anlage b (97 KB)
TMA Strom Anlage c (89 KB)
TMA Strom Anlage d (61 KB)
TMA Strom Anlage e (60 KB)
TMA Strom Anlage f (74 KB)
TMA Gas Anlage a (26 KB)
TMA Gas Anlage b (65 KB)
TMA Gas Anlage c (36 KB)
TMA Gas Anlage d (53 KB)
TMA Gas Anlage e (46 KB)
TMA Gas Anlage f (31 KB)




