
Strom
Zugang und Nutzung des Stromnetzes der EWR Netz GmbH
Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Wettbewerb fördern und eine diskriminierungsfreie Netznutzung ermöglichen.
Unser aktueller Lieferantenrahmenvertrag (Verbändemuster VDEW mit der BNetzA konsultiert) steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Unterlagen
- Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag gemäß § 25 StromNZV wird zwischen dem Stromlieferanten und der EWR Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung sowie die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der EWR Netz GmbH. - Anlage 1 Kundenentnahmestelle
- Anlage 2 Preisblatt Netznutzung
- Anlage 3 Regelungen zur Anwendung von Lastprofilen
- Anlage 4 Einzelheiten zum Datenaustausch
- Anlage 5 § 18 NAV
- Anlage 6 Ansprechpartner, Anschriften etc.
- Anlage 7 Beibrief
- Marktkommunikation Strom
Vertrag mit Anhängen
Lieferantenrahmenvertrag (172 KB)
Anlage 1 (39 KB)
Anlage 2 (Link zu den Preisblättern)
Anlage 3 (40 KB)
Anlage 4 (42 KB)
Anlage 5 (55 KB)
Anlage 6 (46 KB)
Anlage 7 (63 KB)




