
Preiskomponenten
Bestandteile des Netznutzungspreises
Gemäß der Verbändevereinbarung setzt sich der Netznutzungspreis eines Netzkunden aus mehreren Bestandteilen zusammen. Diese sind im Einzelnen:
- Netznutzungsentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.), Erbringung von Systemdienstleistungen (Netzführung,Versorgungswiederaufnahme usw.) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes und die Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
- Messung und Verrechnung von Leistung und Energie
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde
- ggf. Blindstromverbrauch
- ggf. Aushilfsenergie und Lieferung von Notstrom (inkl. Stromsteuer)
- Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Umlage des § 19 Abs. 2 StromNEV
- Umsatzsteuer




