
Merkmale
Netznutzung im liberalisierten Strommarkt
Netze auf hohem technischen Niveau und ein fairer Netzzugang für alle: Dies bildet die Grundvoraussetzung für die zukunftsträchtigen liberalisierten Energiemärkte Strom und Gas – in Europa, Deutschland und auch in unserer Region.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 wurde das bisher geltende Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998 abgelöst. Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" (StromNEV) und die "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" (StromNZV) in Kraft.
Die Netznutzungsentgelte der EWR Netz GmbH sind auf Grundlage der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) kalkuliert und rückwirkend zum 01.02.2008 von der Bundesnetzagentur genehmigt worden.
Ergänzend zum EnWG werden auch das „Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-G) und das „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) umgesetzt.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde, vor.
Im Anschluss finden Sie die seit dem 01.02.2008 geltenden Preisblätter „Netznutzungsentgelte der EWR Netz GmbH". Sie bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung seit dem 01.02.2008.




