
Leitfaden
Leitfaden für die Ermittlung von Netznutzungsentgelten
1. Benötigte Daten
Zur Bestimmung des Netznutzungsentgeltes sind folgende Daten erforderlich:
- Maximale Leistung P als ¼-h-Messwert in Kilowatt (kW), sofern eine Leistungsmessung vorgenommen wird,
- Jahresverbrauch W in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a),
- Spannungsebene (kV) der Entnahmestelle.
Als Anhaltswerte für Leistung und Jahresverbrauch können Sie die Werte Ihrer letzten Jahresstromabrechnung verwenden.
In der Regel sind die Kundenanlagen an das Mittel- (20 kV) oder Niederspannungsnetz (400 V) von EWR angeschlossen. Sofern die Versorgung direkt über eine Umspannanlage (110 kV / 20 kV) oder eine Transformatorenstation (20 kV / 0,4 kV) erfolgt, wird die letzte Umspannung gesondert gemäß dem Preisblatt 1 in Rechnung gestellt. Aus den vorgenannten Daten wird die Jahresbenutzungsdauer in h/a als Quotient aus Jahresenergie W und maximaler Leistung P berechnet.
2. Netznutzungsentgelte
In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der sog. Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits berücksichtigt.
2.1 Kundenanlagen mit Leistungsmessung
In Abhängigkeit von der Jahresbenutzungsdauer der Netznutzung wird in dem Preisblatt 1 die für diesen Fall gültige Spalte ausgewählt.
Die Tabelle enthält in der Zeile, die die Spannungsebene des Anschlusspunktes wiedergibt, den für die Netznutzung gültigen Leistungspreis LP und Arbeitspreis AP.
Der Preis in Euro/Jahr für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte
- Maximale Leistung P x Leistungspreis LP und
- Jahresverbrauch W x Arbeitspreis AP
2.2 Kundenanlagen im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung
Das Netznutzungsentgelt wird auf Basis der beim Kunden nachvollziehbaren Größe "Jahresverbrauch" ermittelt. Grundpreis und Arbeitspreis werden aus Preisblatt 3 übernommen. Der Preis in Euro/Jahr für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe von
- Grundpreis und
- Jahresverbrauch W x Arbeitspreis
Da das Entnahmeverhalten des Kunden nicht bekannt ist, erfolgt die Einspeisung anhand repräsentativer Standard-Lastprofile. Je nach Bedarfsart werden dabei verschiedene Lastprofile verwendet, um ein möglichst genaues Abbild des Verbrauchsverhaltens des Kunden zu erreichen. Grundlage für unsere Standard-Lastprofile bilden diejenigen des VDEW, wobei wir uns vorbehalten, diese an unsere Netzverhältnisse anzupassen. Die weiteren Einzelheiten werden in aller Regel mit dem Lieferanten vereinbart, es findet das sog. synthetische Verfahren Anwendung.
3. Preise für Messung und Abrechnung
Die Messeinrichtungen in der Kundenanlage dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung sowie der entnommenen Energie. Die Messung der Leistung erfolgt in einem ¼-h-Zeitraster.
Die erfassten Werte dienen der Netzabrechnung und der Abrechnung von Energielieferungen. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum von der EWR Netz GmbH.
Den Preis für die Bereitstellung der beim Kunden erforderlichen Messeinrichtungen, die Zählwerterfassung, die Zählwertbereitstellung und die Abrechnung finden Sie in Preisblatt 4.
4. Preise für Blindstrom-Mehrverbrauch
Sofern der Blindstrombedarf einer Abnahmestelle cos phi = 0,9 (induktiv) überschreitet, ist er nicht mehr im Rahmen der Systemdienstleistungen abgedeckt. Die zusätzlich bezogene Blindenergie wird in einem solchen Fall von uns für 0,92 Ct/kvarh in Rechnung gestellt.
5. Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Mehrkosten aus KWKG sowie weitere die Netznutzung belastende Steuern, gesetzliche Abgaben und gesetzliche Mehrkosten werden zusätzlich zu den veröffentlichten Preisen erhoben (siehe Preisblätter).




