
Marktteilnehmer EWR Netz GmbH
Verschlüsselungszertifikat
Mit nachfolgendem Zertifikat ist eine verschlüsselte Kommunikation möglich. Zum Verschlüsseln von Nachrichten bitte ausschließlich unseren öffentlichen Schlüssel in nachfolgender Tabelle verwenden.
| Öffentlicher Schlüssel | Download |
|---|---|
| EWR Netz GmbH | edifactnetz_crypt.cer |
| edifactnetz_crypt.p7b |
Signaturzertifikat
Zur Verifikation von uns signierter Nachrichten bitte das nachfolgende Zertifikat verwenden.
| Signatur-Zertifikat | Download |
|---|---|
| EWR Netz GmbH | edifactnetz_sign.p7b |
Trustcenter Zertifikat
| Signatur-Zertifikat | Download |
|---|---|
| Trustcenter | Download |
Komprimierte Datenübertragung
Es besteht die Möglichkeit, Nachrichten mit komprimierten Anhängen zu übermitteln. Hierbei können ausschließlich gzip-komprimierte Anhänge verarbeitet werden. Daher ist dieses Format zu verwenden.
Datenformate
Folgende Datenformate für die Narchrichtenübermittlung werden unterstützt:
| Datenformat | Version | Gültigkeit | Verwendungszweck |
|---|---|---|---|
| APERAK | 2.0e | ab 01.04.2011 | Übermittlung von Fehlermeldungen |
| CONTRL | 1.3d | ab 01.04.2011 | Übermittlung von Syntax- und Kontrollnachrichten |
| INVOIC | 2.4 | ab 01.04.2011 | Übertragung von Abrechnungen |
| MSCONS | 2.1b | ab 01.04.2011 | Übertragung von Zählwerten |
| REMADV | 2.3a | ab 01.04.2011 | Übertragung von Zahlungsavisen |
| REQDOC | 2.1b | ab 01.04.2011 | |
| UTILMD | 4.3 | ab 01.04.2011 | Übertragung von Kundenstammdaten, Verträgen und Zählpunkten |
Übermittlung
Gemäß dem Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur werden die EDIFACT-Nachrichten von der EWR Netz GmbH per E-Mail gesendet und empfangen.
Die EDIFACT-Dateien werden als Anhang zu den E-Mails versendet. Auf Grund der maschinellen Verarbeitung der eingehenden E-Mails werden Texte und zusätzliche Informationen nicht anerkannt. Der Datenversand erfolgt unkomprimiert.
Die Vertragspartner sorgen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für Maßnahmen, welche die Ordnungsmäßigkeit der elektronisch ausgetauschten Daten gewährleisten und die insbesondere Datenverluste, Datenverfälschungen und Datenverdoppelungen erkennen lassen. Der sendende Vertragspartner sorgt für die Richtigkeit und Archivierung der Daten. Wenn der empfangende Vertragspartner fehlerhafte Daten erkennt, hat er den sendenden Vertragspartner unverzüglich zu verständigen.
Verarbeitungsunterbrechungen, verursacht durch interne Systemausfälle bei den jeweiligen Vertragspartnern werden in der kürzest möglichen Frist behoben. Der jeweilige Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.



